AGB’s


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Michael Moeser / PSLmedia

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Michael Moeser (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten für alle angebotenen Dienstleistungen in den Bereichen Event, Marketing, Kommunikation, Werbung, Fotografie, Videografie und Tauchbranche.

1.2 Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Dies gilt auch für fernmündlich, per Fax oder per E-Mail übermittelte Aufträge.

2.2 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung.

2.3 Die elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail oder Fax, genügt dem Schriftformerfordernis.

§ 3 Leistungserbringung und Vertraulichkeit

3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Berücksichtigung anerkannter Standards und des aktuellen Standes der Technik auszuführen.

3.2 Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt – auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.

3.3 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen werden nach Abschluss des Auftrags zurückgegeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien bereitzustellen.

4.2 Dazu gehören insbesondere technische Pläne, Bestuhlungs- und Rettungswegpläne, Veranstaltungsablaufpläne, spezifische Anforderungen an Foto- oder Videoproduktionen sowie sicherheitsrelevante Informationen.

4.3 Ergeben sich während der Auftragsdurchführung unvorhergesehene Änderungen oder Unstimmigkeiten, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.

4.4 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen, verantwortlich.

§ 5 Einsatz von Personal und Arbeitsbedingungen

5.1 Werden dem Auftragnehmer Mitarbeiter des Auftraggebers oder Dritte zur Verfügung gestellt, obliegt die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften dem Auftraggeber.

5.2 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Risiken oder Gefahren am Einsatzort zu informieren.

§ 6 Bereitgestelltes Material

6.1 Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material muss den anerkannten technischen Standards entsprechen.

6.2 Der Auftragnehmer wird vor Inbetriebnahme notwendige Prüfungen vornehmen und Mängel unverzüglich dem Auftraggeber mitteilen.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Honorar.

7.2 Es gelten z.B. folgende Standardvergütungen (zzgl. MwSt., falls anwendbar):

  • Techniker: 650 CHF / Tag
  • Crew- / Bereichsleiter: 750 CHF / Tag
  • OP / Projektleiter-Assistent: 750 CHF / Tag
  • Kameramann: 750 CHF / Tag
  • Projektleitung: 1250 CHF / Tag

Detailpreise auf Anfrage.

Ein Tag steht gleich einem Arbeitstag a 10 Stunden inklusiv Pause ab Office Muri / inkl. Fahrzeit.

Mehrstunden werden bis 4 Stunden Prozentual verrechnet. Ab 5 Mehrstunden gilt Faktor 2.

  • Spesen: 25 CHF Frühstück, 35 CHF Mittag-/ Abendessen
  • Fahrtkosten: 0,75 CHF pro Kilometer

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.

§ 8 Haftung und Versicherung

8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen soweit möglich zu versichern und die Betriebshaftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten.

8.2 Eine Haftung für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden, die über die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen, ist ausgeschlossen.

8.3 Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche Dritter, die in den Vertrag einbezogen sind.

8.5 Ist der Auftragnehmer aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 10 Verantwortung des Auftraggebers für Miet- oder Leihmaterial

10.1 Der Auftraggeber übernimmt für das ihm überlassene Material die volle Haftung.

10.2 Er verpflichtet sich, das Material sorgsam zu behandeln, entstandene Schäden sofort zu melden und gegebenenfalls zu ersetzen.

10.3 Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, dass er mit dem sachgemäßen Einsatz des Miet- oder Leihmaterials vertraut ist.